Logbuch eines Aprilscherzes

Hallo, mein Name ist Eve

Mit diesen Zeilen möchte ich die Ereignisse vom vergangenem Osterwochenende zusammenfassen, die mir passiert sind.



Am Samstag gegen 11 Uhr kam ein Schreiben aus Augsburg, einer Anwaltskanzlei mit der Post bei mir an. Groß war ersteinmal bei mir der Schrecken, denn ich sollte 702,84 Euro für die Linuxdistribution Debian Lenny zahlen, die ich angeblich am Nachmittag des 7. Januar nach 14 Uhr 22 heruntergeladen haben soll. Zu Datum und Zeit wurden noch eine IP Adresse, ein Info-Hash Wert und den Namen der heruntergeladenen Datei, Debian5.iso, angegeben. Die Abmahnung bezog sich auch auf das P2P-Netzwerk Bittorrent, wo ich Debian geladen haben soll. Weiterhin war in diesem Schreiben aufgeführt, daß eine Holländische Firma mit dem Namen Media Art Holland b.v die Nutzungs und Verwertungsrechte an diesem Betriebssystem hätte und ich damit eine Urheberrechtsverletzung begangen hätte. Das Abmahnungsschreiben war genau 6 Seiten lang. Dazu gehörte gehörte eine Generalvollmacht (1 Seite), eine strafbewährte Unterlassungserklärung (1 Seite), ein Anschreiben mit dem Tatvorwurf und der Regelung sich gegen die Zahlung des Betrages von 702 Euro und 84 Cent außergerichtlich zu einigen. Die Fristen für die Zahlung und die Rücksendung der beigefügten Unterlassungserklärung wurden auf 14 Tage nach Eingang des Schreibens gesetzt. Im Falle einer Zahlungsverweigerung oder des Unterlassens der Zusendung der Unterlassungserklärung hätte gerichtliche Folgen und würden Kosten von 10000 Euro nach sich ziehen.

Nur hatte ich irgendwann im Januar Debian Lenny heruntergeladen und auch über Bittorrent, so wie ich das bei jeder freien Software tue. Ich entsinne mich aber weder auf das genaue Datum oder die Zeit zu der ich es heruntergeladen habe. Den Torrent für den Download besorgte ich mir, nicht wie einige denken mögen, von irgend einer Drittanbieterseite, sondern direkt und ganz legal auf der Seite des Debian Projektes Debian.org





Zu diesem Zeitpunkt hatte ich den Schrecken und den Ärger über diese Abmahnung noch nicht wirklich verdaut und ich schrieb im Forum von Lima City einen Beitrag um mir meine meine Frustration von der Seele zu schreiben. In dem Fall sehe ich das eher als eine unüberlegte Kurzschlussreaktion die für alle Beteiligten, insbesondere für die Augsburger Kanzlei, in deren Namen das Schreiben ausgestellt war, und für das Entwicklerteam von Debian viel Ärger eingebracht hat.





Noch am selben Nachmittag, nach dem Eingang des Schreibens bei mir, habe ich meinen Anwalt informiert und ihm diese Abmahnung komplett zugefaxt. Telefonisch haben wir dann einen Termin für den folgenden Dienstag Vormnittag vereinbart.





Mein Beitrag in dem oben genannten Forum hat mittlerweile einen Aufschrei der Netzgemeinschaft zur Folge. Uns (meinen Lebensgefährten und mich) erreichten etliche E-Mails, wurden via Jabber und telefonisch kontaktiert. Alle wollten wissen, was genau passiert sei und und wie man für Opensource Software abgemahnt werden könne und irgendwelche Urheberrechtsverletzungen begehen könne. Mit dem Beitrag habe ich wahrlich eine Lawine von Protesten und Blogeinträgen losgelöst.





Zu diesem Zeitpunkt hatte ich den Termin bei meinem Anwalt um den Fall nachzugehen und unser weiteres Vorgehen zu besprechen. Durch die Recherchen meines Anwaltes erhärtete sich der Verdacht, daß es sich bei meinem Fall um eine Fälschung handelte. Wir stellten deswegen ersteinmal Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidirektion.





Am Dienstag Nachmittag erreichte mich dann ein Anruf von einem langjährigen Bekannten, der zu dem Zeitpunkt aus den Osterferien zurückgekommen war und die ganze Sache im Internet nachgelesen hatte. Bei diesem Anruf stellte sich heraus, daß die genannte Person sich einen Scherz hatte erlauben wollen, um mir aus persönlichen Gründen eins auszuwischen. Laut der Aussage des Bekannten hatte er durch den ganzen Hick-Hack im Internet kalte Füße und Angst vor weiteren rechtlichen Schritten der betroffenen Parteien bekommen.





Wieder ein Termin bei meinem Anwalt. Dieser hat sich mit dem Bekannten von mir, in meinem Beisein, in Verbindung gesetzt, und ihn informiert das Anwaltshonorar und die Auslagen von mir (Telefon und Fahrtkosten) zu zahlen. Desweiteren bekommt der Bekannte in den nächsten Tagen die Rechnung meines Anwaltes zugesendet, mit den üblichen Fristen versteht sich. Weiterhin wurde vereinbart, und wird natürlich auch in schriftlicher Form bei jener Person eingehen, daß bei fristgerechter Zahlung der Kosten keine weiteren rechtlichen Schritte wegen versuchten Betruges und so weiter.

Weiterhin ergab sich, daß die IP und der Zeitstempel dazu, einfach nur von dem Bekannten mit mehr oder weniger großer Krativität erdacht waren, genauso wie die Firma Media Art Holland. Beides war also rein fiktiv. Auch wurde einfach ein bekanntes Opensource Projekt aus Ermangelung an weiteren kreativen Ideen in diese fiktive Abmahnung hineininterpretiert.

Nun möchte ich mich für die Entstandenen Unanehmlichkeiten, bei Debian und bei der Augsburger Anwaltskanzlei entschuldigen, die Veröffentlichung, war wie oben schon erwähnt, überstürzt und unüberlegt, die Folge einer überhasteten Reaktion von mir, mit Konsequenzen, die ich zu dem Zeitpunkt nicht bedacht habe.





Zwei Wochen Später, Termin- und Fristgerecht, wurden meine ganzen Auslagen, meine entstandenen Kosten für den Anwalt, von dem Übeltäter erstattet. Insgesamt kamen da Kosten von rund 1300 Euro auf ihn zu. Hierbei sind nur meine Auslagen gerechnet. Hinzu werden wohl noch die Kosten seines Anwaltes kommen, denn er hat einen beauftragt, sich mit meinem auseinander zu setzen.



Zur Erklärung:

Debian Lenny ist ein Opensource Betriebssystem. Opensource bedeutet Quelloffenheit und damit die Freiheit solche Programme auch weitergeben zu dürfen, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Opensource-Programme stehen generell unter einer der GNU/GPL Lizenzen und sind deswegen für jeden frei zugänglich. Jeder darf Opensource Programme uneingeschränkt nutzen und nach belieben weiterverbreiten, in originaler Fassung oder in etwas abgeänderter Form. Deswegen kann und darf der Tausch von Debian und anderer Opensource Software nicht abgemahnt werden. Genaueres zu den Lizenzen der einzelnen Opensource Programme findet ihr auf der jeweiligen Entwicklerseite.

Für die Frage warum ich nicht das aktuellere Debian 6 geladen habe, gibt es eine simple Antwort. Debian 6 kam erst im Februar in einer stabilen Version heraus. Für das Testen eines Betriebssystems auf einem Rechner oder Server greife ich stets auf stabile Software zu und nicht auf Alpha-, Beta- oder Releas Canidates. Das Neueste probiere ich immer aus, wenn es in einer stabilen Version zum Download vorliegt.



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